Anbieter: Munk

Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz aus Aluminium

685,00 €476,81 €Im Angebot
Sprossenanzahl
Menge

Beschreibung

Technische Merkmale

Steigleiter aus Aluminium einzügig

ideal als Fluchtweg für die Außenfassade 

z.B.:

  • Lagerhallen
  • Werkstätten
  • Produktionsstandorte

Mit der passenden Steigleiter aus Aluminium, werden die Sicherheitsansprüche jeder Firma gewährleistet.

  • Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden.
  • Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z.B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u.a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
  • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit erbracht werden
  • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
  • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm
  • Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
  • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden.
  • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
  • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
  • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein
  • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)